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Ein Paar sitzt vor ihrem Sofa neben Umzugskisten in ihrer neuen Wohnung.

Mieterselbstauskunft: Transparenz für beide Seiten

Der Wohnungsmarkt ist angespannt, vor allem in gefragten Städten. Für Mietinteressierte ist es oft eine Herausforderung, eine geeignete Wohnung zu finden. Gleichzeitig möchten Vermietende sicherstellen, dass sie zuverlässige Mieterinnen und Mieter auswählen. Die Mieterselbstauskunft spielt dabei eine zentrale Rolle.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Mieterselbstauskunft ist ein freiwilliges Formular, das Vermieterinnen und Vermietern Aufschluss gibt über die Bewerbenden.

  • Informationen zur finanziellen Situation, wie Einkommen und Beruf, dürfen erfragt werden.

  • Persönliche Details, etwa zur Religion oder Familienplanung, müssen nicht oder nicht korrekt beantwortet werden.

Wohnungssuche und Mieterauswahl: Tipps und Vorlage zum Download

Eine in Deutschland alltägliche Situation: Eine Eigentümerin schreibt eine Immobilie aus, weil sie einen Mieter oder eine Mieterin sucht und erhält Nachricht von unzähligen Interessierten. Wie soll sie herausfinden, welcher der Bewerbenden am besten geeignet ist? Hier dient eine freiwillige Selbstauskunft der schnellen Aufbereitung von Informationen. Anhand weniger Daten können Vermieterinnen und Vermieter zumindest entscheiden, welche Mietenden am ehesten ihren Vorstellungen entsprechen.

Umgekehrt können Wohnungsinteressierte mit den wichtigsten Eckdaten auf einem ausgefüllten Bogen direkt Pluspunkte sammeln. Schließlich geht es darum, sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen. Doch welche Informationen dürfen Vermieterinnen und Vermieter überhaupt abfragen? Und wo sollten Mietinteressierte Grenzen setzen?

Antworten auf diese Fragen liefert Dr. Jutta Hartmann, Juristin beim Deutschen Mieterbund. Sie erklärt, worauf Vermietende bei der Mieterselbstauskunft achten sollten und welche Rechte Wohnungsinteressierte haben.

Im Gespräch mit

Dr. Jutta Hartmann

Die Juristin Dr. Jutta Hartmann ist seit 2012 beim Deutschen Mieterbund tätig, ist Pressesprecherin und leitet seit 2020 die Öffentlichkeitsabteilung.

Was ist die Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft gibt Vermietenden einen ersten Eindruck von potenziellen Mieterinnen und Mietern. Besonders wichtig sind finanzielle Aspekte, um sicherzustellen, dass die Miete pünktlich gezahlt wird. Deshalb enthält die Auskunft neben allgemeinen Fragen, wie zum Beispiel zum Familienstand, auch Fragen zum Beruf und zum monatlichen Einkommen – meist verbunden mit der Anforderung von Nachweisen. Zudem wird oft nach Mietrückständen aus der aktuellen oder aus früheren Wohnungen gefragt.

Sind Interessentinnen und Interessenten verpflichtet, die Mieterselbstauskunft auszufüllen?

Vermietende dürfen von Mietinteressierten nicht verlangen, eine Selbstauskunft auszufüllen. Zumindest gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage. In der Praxis sieht das allerdings anders aus.

Experteneinschätzung von Dr. Hartmann: Welchen Stellenwert hat die Selbstauskunft?

„Eine Selbstauskunft als Fragebogen ist heute Standard, ebenso wie Gehaltsnachweise, um Aufschluss über die eigene Bonität zu geben. Tatsächlich haben Vermieterinnen und Vermieter auf all das keinen rechtlichen Anspruch. Mietinteressierte, die die Informationen verweigern, schießen sich aber meist direkt ins Aus. Das Machtverhältnis ist hier nicht ausgewogen. Besonders in Städten mit hoher Nachfrage bleibt Bewerbenden oft keine andere Wahl, als mitzumachen.“

Was darf in der Mieterselbstauskunft gefragt werden?

Die Selbstauskunft sollte dazu geeignet sein, dem berechtigten Interesse von Vermietenden nachzukommen. Andererseits dürfen Mieterinnen und Mieter nicht in ihren Rechten verletzt werden. Es dürfen mit Einschränkungen durchaus auch private Fragen gestellt werden, sofern sie in direktem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen. Vor allem sind dies Fragen, die sich auf die finanzielle Situation der Mietinteressierten beziehen. Eine Mieterselbstauskunft enthält deshalb üblicherweise diese Positionen:

  • Name
  • Anzahl der zum Haushalt gehörenden Mitglieder
  • Nettoeinkommen
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Laufende Insolvenzverfahren
  • Räumungsklagen
  • Haustiere

Wichtig: Wohnungsbewerberinnen und -bewerber, die den Mietvertrag nicht erhalten, haben das Recht, dass die angegebenen Daten im Anschluss an das Auswahlverfahren – in der Regel spätestens nach drei Monaten – vernichtet oder gelöscht werden.

Experteneinschätzung: Sind Falschangaben problematisch?

„Mietinteressierte dürfen grundsätzlich keine Falschangaben bei zulässigen Fragen machen. Manche beschönigen ihre finanzielle Situation oder lassen kritische Angaben unter den Tisch fallen – zum Beispiel zu vorherigen Mietschulden. Tun Sie das nicht! So eine Falschangabe kann im Streitfall vor Gericht als arglistige Täuschung ausgelegt werden. Es gibt Urteile, die bei falschen Angaben zum Job oder Verdienst eine Kündigung von Vermieterseite als gerechtfertigt ansehen.“

Was darf nicht gefragt werden?

Natürlich wollen Vermieterinnen und Vermieter möglichst viele Informationen über die Interessierten, die in ihre Wohnung einziehen wollen. Das heißt aber nicht, dass sie alles erfragen dürfen. Während Fragen nach der finanziellen Situation erlaubt sind, dürfen viele private Fragen nicht gestellt werden. Tabu sind Fragen nach:

  • Schwangerschaft und Familienplanung
  • Religion
  • Parteizugehörigkeit
  • Mitgliedschaft im Mieterverein
  • Musikinstrumenten
  • Hobbies
  • sexueller Orientierung
  • ethischem Hintergrund
  • Vorstrafen

Experteneinschätzung: Was tun bei unzulässigen Fragestellungen?

„Fragen, die allein ins Persönliche gehen, gehen Vermietende nichts an. Mieterinnen und Mieter genießen hier ein ‚Recht auf Lüge‘ – so nennen wir das immer. Das heißt, sie müssen nicht alles wahrheitsgemäß beantworten, ohne dass ihnen das später zum rechtlichen Fallstrick werden kann.

Wenn Sie also der Ansicht sind, dass Ihre potenziellen neuen Vermieterinnen und Vermieter eine bestimmte Antwort auf eine persönliche Frage hören möchten, dürfen Sie diese auch geben – selbst, wenn sie nicht den Tatsachen entspricht. Dies gilt übrigens auch, wenn Vermietende Sie persönlich danach fragen.“

Welche zusätzlichen Unterlagen sind wichtig?

Es ist üblich, dass Mietinteressenten und -interessentinnen ihre Angaben mit Nachweisen belegen. Vermietende wollen oftmals eine Schufa-Auskunft sehen. Diese gibt Aufschluss darüber, wie zuverlässig eine Person bisher finanzielle Verpflichtungen erfüllt hat (die Schufa sammelt Daten zu Kreditverträgen, Kontoüberziehungen und Zahlungsrückständen). Sie können eine Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO kostenlos bei der Schufa beantragen. Diese Auskunft enthält allerdings alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auch solche, die Vermietende nichts angehen. Eine kostenpflichtige SCHUFA-Bonitätsauskunft, die sich speziell für Wohnungsbewerbungen eignet, kann online angefordert werden.

Tipp
SCHUFA Auskunft

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Außerdem sollten Sie Nachweise über Ihr Gehalt vorlegen. Ohne viel Aufwand können Sie dazu einfach Gehaltsabrechnungen verwenden. Allerdings gehen den Vermietenden bei weitem nicht alle Angaben etwas an! Schwärzen Sie deshalb die Stellen, die nichts mit Ihrem monatlichen Verdienst zu tun haben. Der gegenwärtige Vermieter oder die Vermieterin kann außerdem eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Nachweis für eine zuverlässige Mietzahlung

Viele Vermietende verlangen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Dies ist ein Schreiben der bisherigen Vermieterin oder des bisherigen Vermieters, das bestätigt, dass keine Mietrückstände bestehen. Allerdings gibt es laut Bundesgerichtshof (BGH) keine Verpflichtung, die Bescheinigung auszustellen. Dies kann Wohnungsinteressierte schon mal in die Bredouille bringen. Kümmern Sie sich als Wohnungssuchende daher frühzeitig, um gegebenenfalls alternative Nachweise vorbereiten zu können – wie etwa Kontoauszüge über geleistete Mietzahlungen.

Expertentipp von Dr. Hartmann: Was tun, wenn Sie keine Bescheinigung erhalten?

„Sie haben als Mietende hier keinen rechtlichen Anspruch. Eine Quittung über die Zahlungen dürfen Sie zwar verlangen, eine Bescheinigung zur Mietschuldenfreiheit aber nicht. Kommen Sie bitte dennoch nicht auf die Idee, sich so ein Dokument kurzerhand selbst auszustellen: Dies könnte später Grundlage für eine fristlose Kündigung sein – im Einzelfall auch unabhängig davon, ob Sie vorher tatsächlich zuverlässig und rechtzeitig Ihre Miete gezahlt haben oder nicht. Zudem kann so eine Täuschung auch strafrechtlich als Urkundenfälschung zum Problem werden.

Wenn Sie keine Quittung oder Bescheinigung beibringen können, sollten Sie ihre regelmäßigen Mietzinszahlungen anderweitig beweisen. Sie können dafür Ihre Kontoauszüge ausdrucken oder digital abspeichern. Aus Datenschutzgründen sollten Sie dabei alle Informationen schwärzen, die nichts mit der Miete zu tun haben.“

Unregelmäßige Einkünfte? Wie Sie sich dennoch am Mietmarkt behaupten können

Für Selbstständige oder Menschen mit unregelmäßigem Einkommen kann es schwieriger sein, eine Wohnung zu bekommen. Vermieterinnen und Vermieter verlangen oft einen stabilen Gehaltsnachweis.

Expertentipp von Dr. Hartmann: Was tun, wenn der regelmäßige Geldeingang fehlt?

„Hier gibt es natürlich keinen strengen Leitfaden – aber ich empfehle alles, was für Sie als guten Mieter oder gute Mieterin spricht, auch nachzuweisen. Da einige Vermieterinnen und Vermieter die Informationen lieber gesammelt digital erhalten möchten, sollten Sie diesen Ihre Unterlagen natürlich nicht vor Ort aufzwingen. Ich würde aber immer empfehlen, alle Unterlagen dabei zu haben und das auch gegenüber den Vermietenden zu kommunizieren. Das signalisiert, dass ich vorbereitet sowie sortiert bin und ernsthaftes Interesse an einer Anmietung habe.

Selbstständige und freiberuflich Tätige können Kontoauszüge oder Einkommenssteuerbescheide vorlegen sowie Auftragsbestätigungen für das laufende Jahr – und natürlich den Nachweis, dass Sie bislang trotz unregelmäßigen Einkommens pünktlich Ihren Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis nachgekommen sind. Eine gut vorbereitete Bewerbungsmappe kann in solchen Fällen überzeugen.“

Online-Bewerbungsmappen: Wie helfen sie bei der Wohnungssuche?

Online-Plattformen wie die Housy-Bewerbermappe , bündeln alle wichtigen Unterlagen für eine Wohnungsbewerbung an einem zentralen Ort. Mietinteressierte können dort ihre Selbstauskunft, tagesaktuelle Bonitätsdaten und weitere Dokumente hinterlegen und mit einem Klick an Vermieterinnen und Vermieter senden.

Vorteile für Mietinteressierte:

  • Zeitersparnis: Keine mehrfachen Dokumentenuploads oder E-Mail-Anhänge – alle Unterlagen sind jederzeit aktuell und abrufbar.
  • Schnelligkeit: Bewerbungen können direkt und vollständig versendet werden, oft erhöht das die Chancen auf eine Einladung zur Besichtigung.
  • Professionalität: Eine vollständige und übersichtliche Bewerbungsmappe macht einen guten ersten Eindruck.  

Expertentipp von Dr. Hartmann: Wann lohnen sich Online-Tools?

„Das hängt natürlich stark von der Vermieterseite ab. Online-affine Vermietende nutzen solche digitalen Plattformen eher, während klassische oder ältere Vermieterinnen und Vermieter gegebenenfalls lieber Unterlagen in Papierform erhalten. Die Kosten solcher Services sollten Mietinteressierte dabei im Blick behalten.

Das gilt auch für sogenannte Plusmitgliedschaften auf Immobilienportalen, die Suchenden bestimmte Vorteile ermöglichen – zum Beispiel eine größere Auswahl an Mietobjekte oder eine schnellere Kontaktaufnahme zu den Vermietenden. In angespannten Mietmärkten kann das hilfreich sein, Kosten und Nutzen sollten aber immer individuell abgewogen werden.“

Mieterselbstauskunft: Gut vorbereitet in die Wohnungs- oder Mietersuche starten

Die Mieterselbstauskunft ist für Vermieterinnen und Vermieter ein wichtiges Hilfsmittel, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Gleichzeitig ermöglicht sie Mietinteressierten, gezielt mit den richtigen Informationen zu überzeugen – und dabei das Recht zu haben, allzu sensible Informationen für sich zu behalten. Wer weiß, welche Fragen zulässig sind und zudem vollständige sowie gut strukturierte Unterlagen beibringt, geht souveräner durch den Bewerbungsprozess – und erhöht seine Chancen auf eine erfolgreiche Wohnungszusage.

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Die wichtigsten Fragen zur Mieterselbstauskunft

Vermieterinnen und Vermieter verlangen oft eine Schufa-Bonitätsauskunft, aktuelle Gehaltsnachweise und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Letztere kann auch durch Kontoauszüge oder Einzahlungsbelege ersetzt werden. Selbstständige können statt eines Gehaltsnachweises Einkommenssteuerbescheide oder Nachweise über laufende Aufträge vorlegen.

Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Auswahlprozess relevant sind. Bei Abschluss eines Mietvertrags dürfen die Daten nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den Zweck der Vermietung notwendig ist – und müssen nach Beendigung des Mietverhältnisses, spätestens nach der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren – gelöscht werden. Wird der Mietvertrag nicht abgeschlossen, müssen die Daten nach einem angemessenen Zeitraum – in der Regel spätestens nach drei Monaten – gelöscht oder vernichtet werden.

Ja, grundsätzlich ist die Mieterselbstauskunft freiwillig. Allerdings lehnen viele Vermieterinnen und Vermieter Bewerberinnen und Bewerber ab, die keine relevanten Angaben machen. Besonders in stark nachgefragten Mietmärkten kann es schwer sein, ohne Selbstauskunft eine Wohnung zu bekommen.

Falsche Angaben zu zulässigen Fragen – etwa zum Einkommen oder laufenden Insolvenzverfahren – können als arglistige Täuschung gewertet werden. In solchen Fällen kann der Mietvertrag später angefochten oder sogar gekündigt werden. Unzulässige Fragen, etwa zur Familienplanung oder Parteizugehörigkeit, dürfen hingegen falsch beantwortet werden, ohne rechtliche Folgen befürchten zu müssen.

Redakteur

Experte für die Themen Innovation & Digitalisierung und Immobilien

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