Haftung: Wir weisen darauf hin, dass alle mit größter Sorgfalt zusammen gestellten Angaben, Darstellungen und Berechnungen im Exposé vom Eigentümer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir nicht. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir gegenüber Dritten nicht.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Angebotes. Der Käufer zahlt im Erfolgsfall eine Courtage in Höhe von 2,5 % des Kaufpreises inkl. 19% Mehrwertsteuer an brigitteImmobilien.de. Dieses Exposé ist nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadensersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor.
Am 01. Mai 2014 ist die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Nach den §§ 16, 16a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis des Objektes gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wird von uns bei den Eigentümern angefordert oder befindet sich noch in der Erstellung.
Bitte beachten Sie, dass das Exposé mit der Anschrift per Einschreiben-Mail an Sie gesandt wird, da die Widerrufsbelehrungen gemäss gesetzlicher Vorschrift nachweislich von jedem Immobilienmakler an seine Interessenten geschickt werden müssen.
Die Zusendung des Exposés, alle Besichtigungen und Vorarbeiten erfolgen kostenfrei. Kosten in Höhe der im Exposé ausgewiesenen Maklercourtage entstehen erst dann, wenn Sie eine von uns provisionspflichtig angebotene Immobilie kaufen oder mieten.
Der Inhalt und der nachweisliche Versand der Widerrufsbelehrungen ist eine gesetzliche Vorschrift und muss seit dem 13.06.2014 von jedem Immobilienmakler an seine Interessenten erfolgen.